GebäudemanagementHausmeisterservice-komplett
bestehend aus den folgenden Teilservicebereichen:
Überwachung des Anwesens durch den Objektleiter
- Überwachung der Ordnung und des einwandfreien Gesamtzustandes des betreuten Anwesens.
- Einteilung und Kontrolle der eigenen Fachkräfte wie Reiniger, Gärtner, Fensterputzer usw.
- Persönliche Kontaktpflege mit Eigentümern und Mietern; Annahme und Erledigung von Beanstandungen
- Achtung auf Einhaltung der Hausordnung, soweit diese die Gemeinschaftseinrichtungen betrifft.
Teilservice-Reinigungsdienst innen
- Kehren der Bodenbeläge, Schmutzaufnahme.
- Feuchtes Wischen der Bodenbeläge mit Seifen- oder Alkoholreiniger oder desinfizierender Dispersion.
- Geländer und Handläufe abwischen, eloxierte und verchromte Teile blank halten.
- Fensterbretter, Brüstungen, Schalter, Briefkästen feucht abwischen.
- Lichtblenden und Beleuchtungskörper außen reinigen.
- Treppenhausfenster und Glasbausteine allseitig, soweit ohne Gefährdung erreichbar, durch Einwaschen und Abziehen reinigen
(nur Erdgeschoß). Eingangs- und Zwischentüren reinigen.
- Fenster wie vor, jedoch inkl. Rahmen abwaschen und abledern.
- Kellergänge und gemeinschaftliche Räume kehren, falls möglich, feucht wischen.
- Technische Räume wie Heizungs-, Zähler-, Lüftungs-, Öllagerraum kehren, falls möglich feucht wischen.
- Wasch-, Trocken- sowie Fahrrad- und Kinderwagenabstellräume kehren, falls möglich, feucht wischen.
- Müllräume auskehren und sauberhalten.
Teilservice-Reinigungsdienst außen
- Befestigte und unbefestigte Flächen von Papier und sonstigem Unrat befreien.
- Unkraut, soweit unansehnlich, bei den Zuwegen zum Eingangsbereich entfernen.
- Hauszugänge, Zufahrten, PKW-Plätze und Wege manuell kehren.
- Fußroste herausnehmen und reinigen.
- Wassereinläufe, Gullies von Schmutz (Laub, Papier und Unrat) befreien, Schlammeimer - soweit herausnehmbar - entleeren.
- Gehwege reinigen (die nicht durch die öffentliche Verkaufsreinigung versorgt sind) entsprechend der gültigen Gemeindereinigungssatzung.
Teilservice-Winterdienst
- Räumung des Schnees nach den derzeit gültigen Bestimmungen der Gemeindereinigungssatzung.
- Streuen der Verkehrsflächen mit Salz oder Sand zur Vermeidung von Schnee- und Eisglätte (mehrmals täglich).
- Entfernen des Streugutes nach Erfordernis.
Teilservice-Gartenpflege
- Papier, Steine und sonstigen Unrat aus Gartenanlagen beseitigen und auf gepflegten Gesamtzustand achten.
- Rasen mähen, (während der Saison, in der Regel von April - Oktober).
- Beseitigen des Schnittgutes durch Abfuhr
- Hecken, Büsche und kleine Bäume schneiden (Formschnitt, Stockschnitt) und Beseitigung des Schnittgutes durch Abfuhr.
- Laub im Spätherbst oder Frühjahr aus Gartenanlagen rechen und Beseitigung durch Abfuhr
- Pflanzung von Unkraut befreien, Beete aufhacken und aufbereiten.
Teilservice-Haustechnik
- Inspektion der gesamten haustechnischen Einrichtungen im Gemeinschaftsbereich anhand einer Checkliste durch den Objektleiter, Behebung
von kleinen Mängeln, max. je Vorgang eine halbe Stunde.
- Überprüfung der elektrischen Einrichtungen wie Schalter, Klingelanlagen, Beleuchtung, Zeituhren, Sicherungen, Türlautsrecher, Netzgleich-
richter, Klingeltrafo, elektrischer Türöffner, wenn vorhanden, Überwachung des Notstromaggregates.
- Überprüfung der mechanischen Einrichtungen wie Türschließautomaten, Zylinder, Federbänder, Schlösser, Feuerhemmtüren.
- Überwachung der zum Anwesen gehörenden Regen-, Fall- und Grundleitungen auf Verstopfung, Reinigung der Schlammeimer, Fangkörben
und Siebe - soweit erreichbar.
Pflege und Überwachung der Tiefgaragenanlage
- Kehren der Bodenbeläge, Schmutzaufnahme
Bedienung der Heizungsanlage
- Nach Übergabeprotokoll und technischen Vorschriften des Herstellers Heizungsanlagen bedienen und kontrollieren.
Teilservice-Müllentsorgung
- Bereitstellung der Müllbehälter
Teilservice-Notdienst
- Der Hausmeister ist während der Geschäftszeiten telefonisch erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten steht eine
Notrufnummer zur Verfügung, die den Mietern bekannt ist.
- Der Notdienst ist abrufbar bei Wasserrohrbruch, Heizungsausfall, Kanalverstopfung, Stromausfall und sonstigen wirklichen Notfällen.
Material und Lohn werden gesondert berechnet.
- Notdienst-Reparaturen werden sofort ausgeführt, wenn Gefahr in Verzug ist. Zuständige behördliche oder fachliche Stellen werden, wenn
notwendig, in Kenntnis gesetzt und beauftragt. Der Notdienstmonteur hilft weitere Schäden abzuwenden. Dem Auftraggeber wird umgehend
Bericht erstattet.
Material und Lohn werden gesondert berechnet.
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